Unsere AGB - ein paar Regeln müssen sein.....
 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 01.1.2017
1. Leistungen 1.1. Die Firma Knop Fair-Umzüge (im folgenden "fU"genannt)erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern fU diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungs-Umfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.1.4. Das Personal der fU ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
2. Geltungsbereich und Änderung der AGB. 2.1. fU erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen("AGB"), welche der Vertragspartner ("Kunde")durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn fÜ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.2.2. Diese AGB gelten für alle ab dem 01.01.2017
abgeschlossenen Aufträge/Verträge mit fU. 2.3. Eine nach Auftragserteilung erfolgte Aberkennung dieser AGB wird ausgeschlossen. Es gelten die gesetzl. Bestimmungen nach §§407ff. HGB sowie § 415 HGB.
3. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg. 4. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.5. Beauftragung Dritter fU kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzuges beauftragen
6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 7.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.7.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist fÜ nicht verpflichtet.
7.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, fÜ rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
8.Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilung.d.Absenders bezügl.d.Durchführung d.Beförderung sind in Textform ausschließlich an fÜ zu richten.
9.Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist d.Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.10. Aufrechnung Gegen Ansprüche der fÜ ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
11. Rechnung und Preise: 11.1. Dem Kunden ist die geltende aktuelle Preisliste bekannt und er erkennt sie an. 11.2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug bar zur Zahlung fällig. Änderungen werden schriftl. festgehalten.
11.3. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit
(vgl. Ziffer 11.2) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Bei Entsorgungen kommen, wenn nicht anders vereinbart immer die Entsorgungskosten und Verbringungskosten hinzu. Verpackungsmaterial sowie Schutzmaterial jeder Art ist, wenn nicht anders im Auftrag vereinbart nicht inklusive und wird je nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
11.4. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
11.5. Arbeiten die auf einen Sonntag fallen, werden mit 20 Prozent Aufschlag berechnet. Evtl. Fremdhilfen vom Kunden werden ausschließlich auf eigene Gefahr vorgenommen und können rechnungsmindernd nicht berücksichtigt werden. Eine Haftung von fU für schuldhaftes Handeln des Kunden ist ausgeschlossen.
12. Kartons und Packsorgfalt 12.1. Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner Kartons selber zu sorgen. Die Firma fÜ kommt nicht für defekten Kartoninhalt auf.
12.2. Kartons dürfen nicht schwerer als 20 kg sein, und müssen plan verschlossen werden.
12.3. Falls der Kunde Kartons gemietet hat, werden die durch den Umzug in irgendeiner Weise beschädigten Kartons in Rechnung gestellt.
12.4. Der Kunde darf die Umzugskartons in seinem Sinne beschriften, sollte eine Beschädigung entstehen ist der Karton zu ersetzen. 12.5. Gemietete Umzugskartons sind spätestens 14 Tage n.d. Umzug bei fÜ unbeschädigt zurück zu geben. Nicht fristgerechte Abgabe bedeutet Kaufpflicht gemäß Preisliste.
12.6. Der Kunde muss sämtliche Schränke/Möbelstücke leer räumen und am Tage des Umzuges bereits leergeräumt haben, um einen reibungslosen zügigen Ablauf zu gewährleisten. Es sei denn wir sind
vertraglich aufgefordert die Schränke leer zu räumen. Loser Hausrat verzögert den Umzugsablauf. Der Kunde verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart allen Hausrat sofern möglich in Kartons zu verpacken.
Gerne sind wir bereit Kartons zu stellen. (Miete oder Kauf)
12.7. Ein Verzögern durch Missachtung d.Punkt 12.6 bedeutet außerplanmäßige Mehrarbeit und wird dem Kunden gesondert mit 65.-€/Std in Rechnung gestellt.
13. Kosten und Kostenvoranschläge 13.1. Ein Besichtigungsprotokoll kann nur eine Schätzung sein, wenn es um das Umzugsvolumen oder die Anzahl der Fahrzeuge geht. 13.2. Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen beziehen sich auf sogenannte 1 zu 1 Umzüge. Das heißt, in der alten Wohnung werden die Möbel so fern nötig und so weit es geht auseinandergebaut und transportiert. In der neuen
Wohnung werden die Möbel dann so weit es möglich ist wieder zusammengebaut. Der Aufbau ist abhängig von der neuen Struktur und den Möglichkeiten der neuen Wohnung, sowie von dem Zustand der Möbel.
Die Firma fÜ führt einen Möbel Ab-Transport und Aufbau, jedoch keine Möbelrestauration durch. Etwaig erforderliche Umbauarbeiten können durch entsprechende Beauftragung durch fU durchgeführt werden.
Für Umbauarbeiten erfolgt eine gesonderte Vergütung gemäß Preisliste. Diese werden jedoch mit mindestens 45,00 € Netto/Stunde abgerechnet.
13.3. Alle weiteren Arbeiten oder Dienstleistungen werden nach Absprache separat berechnet. De- und Montage bedeutet nicht, sofern nicht besonders im Auftrag vereinbart, Bohr- oder Sägearbeiten an Möbeln
und Wänden(außer bei Küchenarbeitsplatten) oder elektrische Anschlüsse. Neumöbelmontagen werden mit 45.-€/Std extra berechnet .Bei Küchenmontage sind d.Bohrarbeiten an Wänden zum Aufhängen
v.Schränken selbstverständlich enthalten.13.4.Bei vereinbarten pauschalen Komplettpreisen m.etwaiger Stundenangabe wird exakt nach vereinb.Preis abgerechnet, auch wenn die Firma fÜ ihre Leistung
schon früher, vor der geplanten Zeit erbracht hat.Sofern d.Packen der Kartons als Festpreis vereinbart wird und eine Anzahl an Kartons geschätzt und vereinbart wird und sollten mehr Kartons benötigt
werden so wird wenn n. anders vereinbart hierfür pro weiteren Kartons 4,50 € berechnet zzgl. Kaution. Die Miete ist inklusive.
13.5. Bei Küchenmontagen verstehen sich die Preise immer zzgl. Materialkosten. Neumöbelmontagen und Umbauten werden gemäss Preisliste berechnet.
Küchen-Montagen werden frühestens am nächstmögl.Werktag nach d.Umzug durchgeführt.Ist für die K-Montage eine 2.Anfahrt erforderlich weil Material welches der Kunde stellen muss fehlt muss eine Anfahrt
berechnet werden (ca. 25 bis 60,-€).
13.6. Der Kunde ist verpflichtet es rechtzeitig mitzuteilen, wenn ein Möbelstück unter Umständen zu groß ist um z.B. durch den Hausflur transportiert werden zu können. Eine Besichtigung an der Aufladeadresse
durch Mitarbeiter der fU entbindet den Kunden nicht von dieser Mitteilungspflicht. Kosten für Mehraufwendungen sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Sofern der Preis für den Einsatz eines Möbelliftes
nicht extra ausgewiesen wird, dieser aber Vertragsbestandteil ist, obliegt es der fU einen Lift einzusetzen oder nicht.
13.7. Sofern Möbelstücke die besichtigt und protokolliert wurden nicht mit auf einen 7,5t LKW passen und für den Umzug gemäß dem Auftrag 1 Fahrt mit 1 7,5t LKW vereinbart wurde, um die Kosten niedrig zu
halten und eine 2. Fahrt oder zusätzlich Fahrzeug erforderlich wird, so muss dieses mit mind. 30% d. Auftragsvolumens extra berechnet werden.
14. Schadensfall/ Schadensanzeige 14.1. Der Firma fÜ wird gewährt, einen entstandenen Schaden/Defekt,an Möbeln oder Geräten Böden, Belegen, Türen und Rahmen, Wänden und Geländern durch Reparatur oder Nachbesserung wieder in Ordnung oder Funktion zu bringen. Hierfür wird der Firma fÜ 3x die Möglichkeit gegeben. In jedem Schadensfall trägt der Kunde einen Selbstbehalt
von 199,-€, soweit nicht ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma fÜ für den Schadenseintritt verantwortlich ist.
14.2. Der Kunde muss den Umzugsvorgang beaufsichtigen, oder beaufsichtigen lassen, um einen Ablauf in seinem Interesse zu gewährleisten. Speziell am Umzugswagen während d. Ein- oder Aufladens.
Bei Diebstahl haftet der Auftraggeber.
14.3. Schadensanzeige Das Umzugsgut muss nach dem Umzug auf Schäden kontrolliert werden. Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung d. Umzugsgutes erlöschen, wenn der Verlust oder die
Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und der Firma fÜ nicht spätestens 1 Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist, sowie wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und der Firma fÜ nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung gemäß § 451 f HGB angezeigt worden ist.
14.3.3. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu erstatten. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB).
14.4. Besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist die Firma fÜ von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen des Gutes durch den Absender; Verladen oder
Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht entspricht, sofern die Firma fÜ auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung dennoch
verlangt wird; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.
14.5.Haftungsgrenze
14.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist das Umzugsgut bis 620.-€/m³ zum Zeitwert gemäß § 451 e HGB grundversichert. Eine höhere Versicherung ist ggf. möglich und muss individuell gegen Aufpreis angepasst werden.
14.7.Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen.
15. Umzugsdauer
15.1. Die Firma fÜ bemüht sich, die geplante und vereinbarte Umzugsdauer einzuhalten. Außergewöhnliche, unplanmäßige Situationen können allerdings die Zeitplanung beeinflussen. Aus diesem Grund wird
keine verbindliche Zusage über die Gesamtdauer des Umzuges gegeben.
15.2. Sofern keine Halteverbotszone gebucht wird, verpflichtet sich der Kunde, einen Tag vor dem Umzugstermin für eine ausreichende Freifläche/ Parkmöglichkeit des Umzugswagens vor der alten, sowie der
neuen Wohnung zu sorgen (ca. 15m).
In der Regel reichen hierfür zwei Stühle und ein wenig rot/weißes Flatterband aus. Dieses kann bei Bedarf und Nachfrage die Firma fÜ kostenlos zur Verfügung stellen. Sollte keine HV-Zone gebucht werden
und keine Parkfläche freigehalten werden übernimmt der Kunde die Kosten für die Verzögerung gemäß der Stundenpreisliste. Der Auftraggeber kann den Umzug ggf. auch kostenpflichtig abbrechen.
16. Rücktritt und Kündigung
16.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von§312g Abs. 2Satz1, Nr. 9BGB.Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach§355BGB.
17.3. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann fÜ, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht ihrem Risikobereich zuzurechnen sind,
17.4. gemäß § 451 i.V.m. § 415 Abs.2 HGB entweder 16.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet,
17.5. was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;16.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten
17.6. Fracht verlangen.
17. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
17.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar
oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto von fÜ zu bezahlen.
17.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
17.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der fÜ berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht
17.4. und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist fÜ berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
17.4. §419HGB findet entsprechende Anwendung.
18. Datenschutz
Die Firma fÜ verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt
werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
19. Allgemeine Bestimmungen 19.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages /Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
19.2. Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. 19.3.Die Firma fÜ kann den erteilten Auftrag nach Annahme auch ablehnen, wenn schwer-wiegende Gründe dafür vorliegen. Als schwerwiegender Grund zählt auch, wenn der Kunde
gegenüber fÜ unrichtige Angaben macht. Sollten Vorschäden an den Möbeln oder Räumlichkeiten vorhanden sein, die ein schriftliches dokumentieren der Schäden erfordern, so hat der Kunde keinen
Anspruch auf Fortführung der Arbeiten, falls keine Einigung über die Notwendigkeit einer schriftlichen Dokumentierung der vorhandenen Schäden getroffen werden kann. Erstellte Angebote gelten immer unter Vorbehalt d. Nachprüfung und solange der Termin nicht vergeben wird (zeitnahe Entscheidung sinnvoll).
20. Sonstiges
20.1. Die Zugänglichkeit der neuen und alten Wohnung muss der Firma fÜ gewährt werden. Teppiche, Parkettböden und andere Bodenbeläge müssen in der alten und neuen Wohnung, vor Verschmutzung
vom Kunden abgedeckt und geschützt werden. Beschädigungen oder Verschmutzungen die durch Missachtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
20.2. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass keine Gegenstände oder Einrichtung versehentlich mitgenommen werden oder aber stehen bleiben. Die Fahrzeuge sind vor Abfahrt auf leeren Zustand
zu überprüfen.
20.3 Der Kunde mietet kein(e) Fahrzeug(e), sondern einen Umzug. Es können weniger, mehr oder andere Fahrzeuge eingesetzt werden, als auf dem Auftrag schriftlich festgehalten wurde. Das gleiche
gilt bei der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter. Dieses sind nur voraussichtliche Angaben.